Seit dem 01.01.2024 ist die elektronische Übermittlung von Rezepten vorgeschrieben. Zunächst betrifft das nur Medikamente, die vorher auf rotem Rezept gedruckt wurden.
Die Daten der verordneten Medikamente werden zentral gespeichert und durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl abgerufen. Sie müssen also nicht mehr zur Rezeptabholung zwingend in der Praxis erscheinen.
Dies ist aber nur möglich, wenn Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bei uns eingelesen worden ist.
Ein Ausdruck von uns ist seitens der Krankenkassen nicht mehr erforderlich oder gewünscht.
Wenn Sie aber einen Abrufcode für die Medikamente benötigen z.B. weil Sie über eine Online-Apotheke liefern lassen, dann vermerken Sie das bitte. Aus technischen Gründen bleibt es bei 3 Medikamenten pro Seite. Wenn Sie zusätzlich einen Versand wünschen erhalten Sie eine Paypal-Rechnung für Druck- und Portokosten, die Rezepte gehen dann nach Begleichung in die Post. Es gibt eine Handy-App der gematik, mit der Sie die auf Ihrer Karte gespeicherten Rezepte anzeigen und ebenfalls an Apotheken versenden können, dann entfällt der Schritt.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an.
Privatrezepte können wie gewohnt auch hier bestellt werden und am Folgetag abgeholt werden bzw. auf Wunsch auch zugeschickt werden.